Was ist zu tun
im Trauerfall?
Wenn ein Todesfall in der Wohnung eintritt, muss zunächst ein Arzt, nach Möglichkeit der Hausarzt benachrichtigt werden. Ist dieser nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Notarzt. Er stellt die Todesbescheinigung aus. Tritt der Todesfall im Krankenhaus ein, so kümmert sich die Verwaltung um die Ausstellung des Totenscheins. Nun ist der Zeitpunkt gekommen, an dem Sie ein Institut Ihres Vertrauens benachrichtigen sollten. Wir stehen Ihnen Tag und Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen zur Verfügung.
- Stammbuch oder Heiratsurkunde bei Verheirateten
- Geburtsurkunde bei Ledigen und Minderjährigen
- Heiratsurkunde und rechtkräftiges Scheidungsurteil bei Geschiedenen
- Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten
- Personalausweis des Verstorbenen
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebensversicherungen, Gewerkschaften etc.)
- Rentenanpassungsmitteilungen
- Graburkunde (wenn Grabstelle vorhanden)
Im Trauerfall jederzeit für Sie erreichbar
Im Trauerfall können Sie uns auch rund um die Uhr telefonisch erreichen.
Bestattung Best